Das Wort Podologie kommt aus dem griechischen und bedeudet die "Lehre vom Fuß".
Der Beruf des Podologen wurde 2002 ins Leben gerufen und ist im Podologengesetz als ein medizinischer Fachberuf definiert, um den Podologen vom Fusspfleger abzugrenzen.
Podologe darf sich nur jemand nennen, der eine 2 jährige Ausbildung in Vollzeit oder 3,5 Jahre berufsbegleitend erfolgreich absolviert hat und eine Erlaubnisurkunde zum Tragen des Titels "Podologe" erhalten hat.
Der Podologe ist verpflichtet regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um immer auf dem neusten Stand zu sein.
Wir sind eine Krankenkassen zugelassene Praxis.
Wir behandeln Diabetiker mit einer Heilmittelverordnung und rechnen diese dann direkt mit den Krankenkassen ab.
Auch Patienten die ein Rezept für eine Nagelkorrekturspange von Ihrem Arzt erhalten haben sind bei uns genau richtig.
Selbstverständlich behandeln wir auch nicht Diabetiker.